Ad hoc und ohne nachzuschauen: Die Änderung der Rechtsform dürfte eine Satzungsänderung erfordern. Dazu wäre eine 2/3-Mehrheit bei einer Mitgliederversammlung erforderlich. Bei der Emotionalität dieses Themas wäre eine solche Mehrheit zumindest nicht selbstverständlich.
Dank der sogenannten 50+1-Regel würde der Verein in einer Kapitalgesellschaft die Stimmenmehrheit behalten. Dennoch ist klar, dass Investoren nach Entscheidungseinfluss streben und diesen, wie viele Beispiele zeigen, auch richtungsweisend ausüben. Man kann natürlich darüber streiten, ob die einfache Stimmenmehrheit des Vereins die Mitbestimmung der Mitglieder nicht trotzdem ausreichend absichert. Aber: Wenn ein Investor keinen mitentscheidenden Einfluss bekommt, warum sollte er dann das Geld in einen Fußballverein stecken, was immerhin ein risikoreiches Engagement ist? Wir müssten ihm mehr bieten als normalen Werbepartnern, mithin Eigenständigkeit und Unabhängigkeit zu gewissen Teilen aufgeben. (Dazu habe ich meine Frage oben gestellt.)
Danke dir.