Thema Einlasskontrollen

  • Wie bekannt, mussten sich am 6. Bundesliga-Spieltag in Leverkusen weibliche Zuschauer, darunter auch Minderjährige, mit Eintrittskarten für den "Gäste"-Block vor Mitarbeiterinnen des privaten Ordnungsdienstes entkleiden, um ins Stadion eingelassen zu werden. In diesem Zusammenhang hat Pro Fans Anfang November 2010 die DFL und den DFB gleichlautend um die Beantwortung von vier Fragen gebeten. Eine Antwort der DFL liegt, obwohl mehrmals versprochen, nicht vor. Vom DFB wurden nachstehende Antworten auf die Fragen gegeben.



    Fragen


    1. Sehen Sie hinsichtlich der Behandlung von Zuschauern durch Veranstalter Schranken, die durch die Menschenwürde, die Diskriminierungsfreiheit oder geltendes Recht gesetzt werden?


    2. In diesem Zusammenhang, inwieweit halten Sie es für vertretbar, dass Veranstalter den Zutritt zum Stadion davon abhängig machen, dass Besucher darin einwilligen,


    - sich durch Öffnen oder Ablegen von Kleidungsstücken vor den Augen des Ordnungsdienstes oder auch der Öffentlichkeit, ggf. im Freien oder bei kalter Witterung in unbeheizter Räumlichkeit, teilweise oder gänzlich zu entkleiden;


    - jegliche mitgeführte Gegenstände, darunter auch solche, bei denen die Kenntnis des Besitzes derselben schützenswerte persönliche Informationen offenbart (zum Beispiel Arzneimittel) vor den Augen der Öffentlichkeit auszubreiten,


    - Gegenstände, deren Mitführen nicht durch die örtliche Stadionordnung untersagt ist, in fremde
    Verwahrung zu geben oder anderweitig auf ihre Mitnahme in den Zuschauerbereich zu verzichten, wie z. B. kleinere Behältnisse (Bauchtaschen, Handtaschen, kleine Rucksäcke, die etwa persönliche Wertgegenstände, Hygienemittel, Medikamente, Lebensmittel oder Regenbekleidung enthalten), aber auch Supportgegenstände?


    3. Sehen Sie zur Thematik der o. g. Fragen eine Verantwortung des Verbandes / Ligaverbandes bzw. der Deutschen Fußball Liga GmbH und welchen Wegen ist selbigem / selbigen eine Einflussnahme auf die Veranstalter möglich, mit dem Ziel, unangemessen bevormundende oder
    demütigende Behandlung von Zuschauern zu verhindern?


    4. Wie stehen Sie zur Forderung von Fanorganisationen, dass Zuschauer in "Gäste"-Bereichen prinzipiell gleichbehandelt werden sollten, wie die Zuschauer mit Eintrittskarten für andere Bereiche der Stadien?



    Stellungnahme des DFB


    Für den DFB nahmen Herr Spahn und Herr von Gorrissen zu den im Brief formulierten Fragen wie folgt Stellung.


    Frage 1:


    Ja, solche Schranken gibt es auf jeden Fall. Wo diese genau liegen, hängt jedoch von den konkreten Umständen und der Schwere der drohenden Gefahren ab.


    Frage 2:


    Der DFB propagiert als Leitlinie: „So viele Sicherheitsmaßnahmen wie nötig, so wenige Einschränkungen wie möglich.“


    Es gab in letzter Zeit einen Anstieg der zuschauerprovozierten Spielunterbrechungen auf das Doppelte, der eine Verstärkung der Sicherheitsmaßnahmen unumgänglich macht. Konkret zum Spiel in Leverkusen gab es konkrete und glaubwürdige Hinweise vor dem Spieltag auf massiven Einsatz von Pyrotechnik im Gästeblock, die durch Frauen durch die Kontrollen geschleust werden sollten. Es sei auch darauf hingewiesen, dass bei der kritisierten Maßnahme Polizei zugegen war und auf die Einhaltung der Rechtmäßigkeit achte.


    Für die konkrete Ausgestaltung der Sicherheitsmaßnahmen kann der Verband den Vereinen aufgrund der von Spiel zu Spiel völlig unterschiedlichen Gefährdungslagen nur allgemeine Hinweise und Richtlinien geben.


    Grundsätzlich sind Maßnahmen, die diskrimierend oder entwürdigend sind, nicht vertretbar. Es muss alles getan werden, um die Privatspähre zu schützen oder z. B. bei kalter Witterung geeignete Vorsorge zu treffen.


    Grundsätzlich sollte die Einbringung von nicht verbotenen Gegenständen ins Stadion möglich sein. Jedoch kann es einzelfallbezogen, und nach belegbaren Lageerkenntnissen notwendig sein, von diesem Grundsatz, im Sinne der Sicherheit aller Zuschauer, abzuweichen. Die Zuschauer sollten allerdings im Vorfeld darüber informiert werden, was erlaubt ist und was nicht - insbesondere wenn von der Stadionordnung abgewichen wird.


    Gernerell sollte festgestellt werden können, dass alle Sicherheitsmaßnahmen einen Hintergrund haben. Kein Verantwortlicher führt diese durch, um eine bestimmte Personegruppe zu "ärgern". Wesentlich ist allerding, dass die Maßnahmen transparent umgesetzt werden. D. h. sie müssen im Vorfeld erklärt werden und für die Betroffenen verständlich und nachvollziehbar sein. Bei kurzfristigen Entscheidungen kann sich dies im Einzelfall natürlich schwierig gestalten. Hier sollte dann im Nachgang dementsprechend verfahren werden. Alle Betroffenen sollten zunächst vorurteilsfrei und möglichst emotionslos reagierien.


    Frage 3:


    Der Verband hat eine klare Verantwortung in Form einer Richtlinienvorgabe, jedoch obliegt die konkrete Verantwortung für die Absicherung der einzelnen Spiele den Vereinen. Insofern kann der Verband einem Verein nicht zwingend untersagen, ein rechtlich mögliches Mittel einzusetzen.
    Seitens der Polizei steht der DFB unter beständigem Druck, noch mehr Einschränkungen vorzunehmen (z. B. Sitzplatzzwang, Beschränkung der Kartenkontingente für auswärtige Zuschauer). Der DFB sieht aber, dass überzogene Sicherheitsmaßnahmen eine spiralförmige Entwicklung zum Fanverhalten befördern können und möchte daher einen anderen Weg (Stärkung der sozialpädagogischen Möglichkeiten der Einflussnahme, Dialog) gehen. Eine Entwicklung wie in England geschehen, soll dediziert vermieden werden.


    Frage 4:


    Der DFB ist der Meinung, dass Gästefans grundsätzlich zu den Heimzuschauern gleichbehandelt werden sollen. Gäste sollen als „Gäste“ empfangen werden und sich als solche fühlen können. Nur da, wo schlechte Erfahrungen aus vorangegangenen Begegnungen oder anderweitige konkrete Hinweise es rechtfertigen, sind Abweichungen von dem Grundsatz als begründet anzusehen.